In einem Fall von Selbstjustiz zwang eine Hexe die Tochter eines Diebes, für sie zu arbeiten.
(fpv) Zu Beginn der kommenden Woche wird Richterin Annegret Rübenacker, 56, über einen in ihrer Karriere einzigartigen Fall verhandeln: Die Hexe Casimira Z., 839, wird angeklagt, Selbstjustiz verübt zu haben und die Tochter ihres ehemaligen Gärtners Egon J., 38, als Zwangsarbeiterin mißbraucht zu haben. Die 14jährige Gundula, genannt „Rapunzel“, wurde von Z. in einen abgelegenen Turm gesperrt und war, so der Anwalt der Familie J., Georg Leberer, 59, einem „Psychoterror ohnegleichen“ und „außerordentlichen körperlichen Strapazen“ ausgesetzt gewesen.
Bislang befindet sich das Mädchen noch in psychologischer Behandlung; bleibende seelische Schäden bei dem Opfer sind nach Meinung des behandelnden Psychiaters Friedhelm Klotz, 41, sehr wahrscheinlich: „Es ist nicht auszuschließen, daß meine Patientin in Zukunft hohe Gebäude und Menschen mit langen Haaren meiden wird.“
Die Hexe Z. fühlt sich zu Unrecht angeklagt und will Egon J. vor dem Richter sehen: „Ich habe den Mann jahrelang als Gärtner beschäftigt und weißgott nicht schlecht bezahlt. Der Dank dafür war, daß er sich ungeniert an meinen Gemüsebeeten bediente.“
Z., die im Laufe der Hexenverfolgungen im Mittelalter viele Verwandte und Angestellte verlor, zögerte nicht lange, als sie die Diebereien entdeckte und stellte J. vor die Wahl: entweder Polizei oder eine Abarbeitung der Schuld. „Daß nicht er selbst büßen wollte, sondern seine Tochter vorschickte, kann man mir doch nicht zum Vorwurf machen“, entrüstet sich Z. Ihr Anwalt Holger Täsch, 51, bestätigt diese Ansicht, räumt dennoch ein, daß seine Mandantin „wohl noch nicht darüber informiert war, daß Kinderarbeit mittlerweile in Deutschland verboten ist.“
Bizarr mutet die Arbeit Gundulas an: Sie saß im obersten Geschoß des Laborturmes der Z. und mußte ihrer Arbeitgeberin mit ihrer langen Haarpracht beim Besteigen des Dachgeschosses helfen, wenn der Fahrstuhl seinen Dienst versagte. Ansonsten half sie der Hexe bei der Entwicklung und Herstellung neuer Zaubertränke und mußte bisweilen auch einige von ihnen kosten.
„Wir prüfen zur Zeit, ob eine Anzeige wegen Körperverletzung Erfolg verspricht“, so Leberer. „Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz liegt allemal vor, da die Heranwachsende 38,5 Stunden pro Woche beschäftigt wurde.“
Annegret Rübenacker werde sich die Entscheidung nicht leicht machen, betonte sie. Einer hat bereits entschieden: Gundula hat sich ihrer Haare entledigt.
(fpv) Zu Beginn der kommenden Woche wird Richterin Annegret Rübenacker, 56, über einen in ihrer Karriere einzigartigen Fall verhandeln: Die Hexe Casimira Z., 839, wird angeklagt, Selbstjustiz verübt zu haben und die Tochter ihres ehemaligen Gärtners Egon J., 38, als Zwangsarbeiterin mißbraucht zu haben. Die 14jährige Gundula, genannt „Rapunzel“, wurde von Z. in einen abgelegenen Turm gesperrt und war, so der Anwalt der Familie J., Georg Leberer, 59, einem „Psychoterror ohnegleichen“ und „außerordentlichen körperlichen Strapazen“ ausgesetzt gewesen.
Bislang befindet sich das Mädchen noch in psychologischer Behandlung; bleibende seelische Schäden bei dem Opfer sind nach Meinung des behandelnden Psychiaters Friedhelm Klotz, 41, sehr wahrscheinlich: „Es ist nicht auszuschließen, daß meine Patientin in Zukunft hohe Gebäude und Menschen mit langen Haaren meiden wird.“
Die Hexe Z. fühlt sich zu Unrecht angeklagt und will Egon J. vor dem Richter sehen: „Ich habe den Mann jahrelang als Gärtner beschäftigt und weißgott nicht schlecht bezahlt. Der Dank dafür war, daß er sich ungeniert an meinen Gemüsebeeten bediente.“
Z., die im Laufe der Hexenverfolgungen im Mittelalter viele Verwandte und Angestellte verlor, zögerte nicht lange, als sie die Diebereien entdeckte und stellte J. vor die Wahl: entweder Polizei oder eine Abarbeitung der Schuld. „Daß nicht er selbst büßen wollte, sondern seine Tochter vorschickte, kann man mir doch nicht zum Vorwurf machen“, entrüstet sich Z. Ihr Anwalt Holger Täsch, 51, bestätigt diese Ansicht, räumt dennoch ein, daß seine Mandantin „wohl noch nicht darüber informiert war, daß Kinderarbeit mittlerweile in Deutschland verboten ist.“
Bizarr mutet die Arbeit Gundulas an: Sie saß im obersten Geschoß des Laborturmes der Z. und mußte ihrer Arbeitgeberin mit ihrer langen Haarpracht beim Besteigen des Dachgeschosses helfen, wenn der Fahrstuhl seinen Dienst versagte. Ansonsten half sie der Hexe bei der Entwicklung und Herstellung neuer Zaubertränke und mußte bisweilen auch einige von ihnen kosten.
„Wir prüfen zur Zeit, ob eine Anzeige wegen Körperverletzung Erfolg verspricht“, so Leberer. „Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz liegt allemal vor, da die Heranwachsende 38,5 Stunden pro Woche beschäftigt wurde.“
Annegret Rübenacker werde sich die Entscheidung nicht leicht machen, betonte sie. Einer hat bereits entschieden: Gundula hat sich ihrer Haare entledigt.
1 Kommentar:
Irgendwie kommt mir die Geschichte bekannt vor...
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